Betreuung

Unter Betreuuung versteht man in diesem Zusammenhang die organisatorische Tätigkeit, für einen anderen Menschen in einem bestimmten Bereich tätig zu werden. Es ist nicht die pflegerische oder erzieherische Tätigkeit oder auch Begleitung im Alltag gemeint.

Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht auf Antrag eingerichtet. Den Antrag kann der Betroffene selber oder das Gericht auf Anregung (durch Familie, Bekannte, Einrichtung etc.) stellen.



Betreuerbestellung

Einen Antrag auf Betreuung können Sie selbst beim für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen oder dort auch eine Betreuung für jemand anderen anregen.

Bei erfolgreicher Bestellung wird zunächst ein Gutachten eines Facharztes angefertigt, in dem der Umfang der erforderliche Betreuung eingeschätzt wird.

Ein Richter muss die Bestellung ordentlich einrichten. Bei Dringlichkeit kann auch eine vorläufige Bestellung erfolgen.

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